Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Vermietung von Veranstaltungstechnik sowie Auf- und Abbaudienste
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Limbeats Events GbR (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden über die Vermietung von Veranstaltungstechnik sowie die Erbringung von Auf-, Abbau- und Betreuungsdiensten abgeschlossen werden.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Vertragspartner
Limbeats Events GbR
Vertreten durch die Gesellschafter: Adrian Jukovic, Arthur Küster
Im Triebgewann 18, 65550 Limburg, Deutschland
E-Mail: info@limbeats.de | Website: https://www.limbeats.de
3. Vertragsabschluss
(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Der Vertrag sowie spezifische Detailvereinbarungen kommen durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters (z. B. per E-Mail) zustande.
(3) Eine Anfrage über das Anfrageformular oder den Online-Konfigurator der Website ist noch keine Buchung; ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung nach Absatz 2 zustande.
4. Leistungen des Anbieters (Transport, Auf- & Abbau, Event-Betreuung)
(1) Vermietung: Der Anbieter stellt dem Kunden die im jeweiligen Vertrag spezifizierte Veranstaltungstechnik leihweise auf Zeit zur Verfügung.
(2) Transport & Lieferung: In der Regel übernimmt der Anbieter den Antransport und die Lieferung der Mietgegenstände zum Veranstaltungsort. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung im Vorgespräch.
(3) Auf- und Abbauzeiten: Die konkreten Zeiten für Anlieferung, Auf- und Abbau werden im Vorgespräch individuell vereinbart. Beide Parteien sind an diese Zeitfenster gebunden.
(4) Event-Betreuung: In der Regel ist der Anbieter während der Veranstaltung vor Ort präsent, sofern nicht ausdrücklich eine reine Sachvermietung vereinbart wurde.
(5) Der Anbieter stellt sicher, dass die Mietobjekte zum Zeitpunkt der Übergabe funktionsfähig und technisch einwandfrei sind.
5. Preise, Zahlungsbedingungen und Kaution
(1) Endpreise: Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise (Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG).
(2) Zahlungsarten & Fälligkeit: Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung oder in bar. Der vereinbarte Gesamtbetrag ist spätestens 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 Kalendertage vor der Veranstaltung) ist der Betrag innerhalb von 7 Kalendertagen nach der Auftragsbestätigung zu zahlen, spätestens jedoch bei Beginn des Aufbaus.
(3) Kaution: Eine Kaution wird grundsätzlich nur erhoben, wenn der Anbieter während der Mietdauer nicht persönlich vor Ort ist. Die Erstattung erfolgt unverzüglich nach ordnungsgemäßer Rückgabe.
6. Stornierung und Rücktritt
(1) Stornierung durch den Kunden: Sofern kein gesetzliches Widerrufsrecht eingreift, gelten folgende Stornogebühren:
- Bis 14 Kalendertage vor Mietbeginn: Kostenfrei möglich.
- 7 bis 13 Kalendertage vor Mietbeginn: 50 % der vereinbarten Mietgebühr.
- Weniger als 7 Kalendertage vor Mietbeginn: 100 % der vereinbarten Mietgebühr (keine Erstattung).
(2) Rücktritt durch den Anbieter: Bei wichtigem Grund (z. B. höhere Gewalt, Unwetter, schwere Defekte) kann der Anbieter zurücktreten. Geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet.
7. Pflichten des Kunden & Obhutspflicht
(1) Der Kunde stellt sicher, dass der Veranstaltungsort zu den vereinbarten Zeitfenstern frei zugänglich ist.
(2) Der Kunde hat für eine geeignete Stellfläche und eine ausreichende, stabile Stromversorgung zu sorgen.
(3) Obhutspflicht bei Frühaufbau / Spätabbau: Ist der Anbieter im Zeitraum zwischen Auf- und Abbau nicht vor Ort, liegt die alleinige Sorgfalts- und Obhutspflicht für die Mietgegenstände beim Kunden (Schutz vor Witterung, Diebstahl, Vandalismus).
8. Haftung und Versicherung
(1) Haftung des Anbieters: Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt (eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht, z. B. die rechtzeitige Bereitstellung funktionsfähiger Technik). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Haftung des Kunden: Der Kunde haftet ab Übergabe bzw. Aufbau bis zur Rückgabe bzw. zum Abbau für Schäden an den Mietgegenständen, die er, seine Gäste oder von ihm Beauftragte zu vertreten haben (z. B. durch Fehlbedienung). Ist der Anbieter zwischen Auf- und Abbau nicht vor Ort (Frühaufbau / Spätabbau), haftet der Kunde in diesem Zeitraum auch für Diebstahl und Witterungsschäden, soweit er zumutbare Schutzmaßnahmen unterlassen hat.
9. Gewährleistung und Mängelrügen
Mängel sind dem Anbieter unmittelbar nach Übergabe/Aufbau bzw. bei Auftreten vor Ort, per Telefon oder E-Mail anzuzeigen.
10. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand: Für Kaufleute ist der Gerichtsstand Limburg an der Lahn.
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